L7.1 Luftfahrtrecht

Der Fachausschuss

Der Fachausschuss L7.1 beschäftigt sich mit den aktuellen Gesetzen, Verordnungen und anderen rechtlichen Fragen der Luftfahrt. In Deutschland gibt es drei zentrale Gesetze für den Luftverkehr: Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) regelt zum Beispiel die Benutzung des Luftraumes durch Luftfahrzeuge und das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) kümmert sich um die Gefahrenabwehr. Dazu kommt das Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz (FlUUG), nach dem die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge geregelt ist.

Aufgrund der grenzübergreifenden Natur der Luftfahrt kommen dazu diverse internationale Abkommen, wie das Chicagoer Abkommen von 1944 und das Montrealer Übereinkommen von 1999, das sich mit Beförderungsregeln und Haftungsfragen im internationalen Luftverkehr beschäftigt. Der Luftverkehr zwischen den einzelnen Staaten beruht darüber hinaus auf einer Reihe bilateraler Luftverkehrsabkommen.

Kontakt

Die Leitung des Fachbereichs ist leider derzeit nicht besetzt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die DGLR-Geschäftsstelle (info(at)dglr.de).