26.02.2026 - Allgemein, Luftfahrt

Abstimmung über Gesetz zur Stärkung der Drohnenabwehr

Die abschließende Beratung des von der Bundesregierung vorgelegten „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes“ (21/3252, 21/3506) findet am Freitag, 27. Februar 2026, statt. Für die nach 30-minütiger Debatte anstehende Abstimmung hat der Innenausschuss eine Beschlussvorlage (21/4322) vorgelegt.


Symbolbild: Pixabay.com/Powie

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Durch die Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes (21/3252) sollen die Abwehrfähigkeiten gegen die hybriden Angriffe durch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) gegen Einrichtungen der kritischen Infrastrukturen und Flughäfen gestärkt werden, schreibt die Bundesregierung. Den Streitkräften solle erlaubt werden, zur Unterstützung der Länder und Landespolizeien „Drohnen notfalls auch abzuschießen, wenn nur so ein besonders schwerer Unglücksfall abgewendet werden kann“. 

Mit dem neuen Luftsicherheitsgesetz solle auch die Sicherheit der Flughäfen auf dem Boden gegen Sabotageakte – auch gegen vermeintliche Proteste, gestärkt werden, „bei denen es sich um nichts Weiteres handelt, als eine Gefährdung und Beeinträchtigung des Flugverkehrs“. Künftig drohten Personen, die vorsätzlich in den Sicherheitsbereich der Flughäfen eindringen, um den Luftverkehr zu stören und zu gefährden bis zu fünf Jahren Haft. Hierzu sehe das Luftsicherheitsgesetz einen neuen Straftatbestand vor.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat plädiert in seiner Stellungnahme (21/3506) für eine Verpflichtung der Luftfahrtunternehmen, die Ausweispapiere der Passagiere beim Einstieg in das Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann.

Wie die Länderkammer in ihrer Begründung ausführt, sind die Luftfahrtunternehmen derzeit nicht verpflichtet, die Ausweispapiere ihrer Fluggäste mit den Angaben bei der Buchung abzugleichen. „Wird also bei der Buchung eine falsche Identität angegeben und es findet keine Ausweiskontrolle und kein Abgleich bei der Abfertigung der Fluggäste statt, wird diese falsche Identität nicht erkannt“, heißt es in der Begründung weiter. Da nur diese falsche Identität bei der Buchung von den Luftfahrtunternehmen erfasst werde, könne nicht festgestellt werden, welche Personen sich tatsächlich im Flugzeug befinden.

Durch diese mangelnden Kontrollen entstehe eine „gewichtige Informationslücke, die es Kriminellen und Terroristen ermöglicht, sich unter falscher Identität Zugang zu Flügen zu verschaffen“, argumentiert der Bundesrat. Reisewege könnten so nicht nachvollzogen und Reisepläne von Personen, die sich bereits im Fokus der Sicherheitsbehörden befinden, nicht frühzeitig erkannt werden.

Gegenäußerung der Bundesregierung

In ihrer Gegenäußerung verweist die Bundesregierung darauf, dass der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes bereits mit einer Gesetzesinitiative vom 11. Juli 2025 (21/1381) vorgeschlagen habe. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zu diesem Vorschlag sei noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Gegenäußerung weiter. 

Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw09-de-luftsicherheitsgesetz-1140448