27.04.2022 - Allgemein, Luftfahrt

Leiser Fliegen wird von Flughäfen belohnt – „Hört sich gut an“

Das Motto des 25. Tages gegen Lärm lau­tet „Hört sich gut an“. Die volks­wirt­schaft­li­che Bedeu­tung der Flug­hä­fen in Deutsch­land „hört sich in der Tat gut an“. Mit einer Brut­to­wert­schöp­fung in Höhe von über 27 Mil­li­ar­den Euro waren die deut­schen Flug­hä­fen in den ver­gan­ge­nen Jah­ren ein sta­bi­ler und bedeu­ten­der Wachs­tums­ge­ber für die deut­sche Volks­wirt­schaft Davon haben Bund, Län­der und Kom­mu­nen sowie das gesamte deut­sche Sozi­al­ver­si­che­rungs­sys­tem pro­fi­tiert. „Zudem ist es gelun­gen das erfolg­rei­che Sys­tem der lärm­ab­hän­gi­gen Flug­ha­fen­ent­gelte nach den loka­len Gege­ben­hei­ten stand­ort­spe­zi­fisch wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Für die Flug­ge­sell­schaf­ten wird der Ein­satz von lei­sen Flug­zeu­gen belohnt – das ist ein unver­zicht­ba­rer Schritt hin zu mehr Lärm­schutz für unsere Anwoh­ner. Die lärm­ab­hän­gi­gen Ent­gelte rich­ten sich zudem stär­ker an der jewei­li­gen Tages­zeit aus. Mit dem Ent­gel­te­sys­tem behal­ten die deut­schen Flug­hä­fen wei­ter­hin die Nase vorn beim Enga­ge­ment für den lei­se­ren Luft­ver­kehr und das hört sich doch noch bes­ser an“, fin­det ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Bei­sel.


Bild: Skipp604

Auch im Koali­ti­ons­ver­trag der Bun­des­re­gie­rung spie­len Maß­nah­men zum Lärm­schutz eine wich­tige Rolle. Mit dem Ein­satz moderns­ter und damit lei­se­rer Flug­zeuge, kön­nen wei­tere Lärm­min­de­run­gen für die betrof­fe­nen Bür­ger erreicht wer­den. Die Lärment­gelte der Flug­hä­fen spie­len hier eine wich­tige Rolle. Der For­de­rung im Koali­ti­ons­ver­trag, den Anteil lärm­ab­hän­gi­ger Flug­ha­fen­ent­gelte zu erhö­hen ste­hen die Flug­hä­fen offen gegen­über. Die Höhe des Anteils der lärm­ab­hän­gi­gen Ent­gelte an den Gesam­tent­gel­ten muss man jedoch an die loka­len Gege­ben­hei­ten anpas­sen.

Der Luft­ver­kehr in Deutsch­land trägt unmit­tel­bar zur Wert­schöp­fung und Beschäf­ti­gung bei und ist unent­behr­lich für Wirt­schafts­wachs­tum, Waren­ver­kehr und Logis­tik, Erreich­bar­keit, Mobi­li­tät und Kon­nek­ti­vi­tät. Gerade in der Pan­de­mie­si­tua­tion hat sich gezeigt, wie unent­behr­lich und damit wert­voll der Luft­ver­kehr bei der Bereit­stel­lung drin­gend erfor­der­li­cher medi­zi­ni­scher Pro­dukte, bei Kran­ken­trans­por­ten oder wich­ti­gen Gütern, für den Besuch von Freun­den und Fami­lien oder für den Geschäfts­ter­min ist. „Das hört sich gut an“. Gleich­zei­tig ver­ur­sacht der Luft­ver­kehr lärm. Um den Lärm immer wei­ter abzu­sen­ken, enga­giert sich die gesamte Luft­ver­kehrs­bran­che erfolg­reich für die Ver­min­de­rung von Emis­sio­nen und ver­folgt wei­ter­hin anspruchs­volle Ziele zur Redu­zie­rung von Flug­lärm und dem Aus­stoß von CO2. Ein wich­ti­ger Aspekt in die­sem Zusam­men­hang ist eine ste­tige Moder­ni­sie­rung der Flug­zeug­flot­ten, die Redu­zie­rung der Schall­pe­gel auf dem Vor­feld und die Rea­li­sie­rung von Maß­nah­men des pas­si­ven Schall­schut­zes.

Vor For­de­run­gen nach wei­te­ren Ein­schrän­kun­gen des nächt­li­chen Flug­be­triebs warnt Bei­sel jedoch. Um Deutsch­land an inter­na­tio­nale Waren­ströme anzu­bin­den, brau­che das Land Nacht­flug an aus­ge­wähl­ten Stand­or­ten. „Die Bestim­mun­gen des moder­nen Flug­lärm­schutz­ge­set­zes und sei­ner zahl­rei­chen Durch­füh­rungs­be­stim­mun­gen haben gerade beim Schutz vor Flug­lärm in der Nacht das Niveau deut­lich erhöht. Gegen­über den Ver­kehrs­trä­gern Straße und Schiene gel­ten die schärfs­ten Vor­ga­ben für den Lärm­schutz rund um die Flug­hä­fen“, so Bei­sel.

Quelle: https://www.adv.aero/fluglaermschutz-bleibt-topthema-fuer-die-deutschen-airports-leiser-fliegen-wird-von-flughaefen-belohnt-hoert-sich-gut-an/