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Mitgliedsbeiträge
DGLR- Beitragsordnung für persönliche Mitglieder (gültig ab 01. Januar 2014)
I. Grundlage
1. Gemäß § 4 , Abs. 1 und 2 DGLR Satzung erhebt der Verein Mitgliedsbeiträge
2. Diese Beitragsordnung wurde durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 27. November 2013 festgesetzt.
II. Beitragsarten
Ordentliches Mitglied:
Mindestbeitrag 125,-- € pro Jahr
bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in VDI oder GAMM: 100,-- € pro Jahr
in AIAA: 94,-- € pro Jahr*
Mitglied in Ausbildung:
25,-- € pro Jahr
(Schüler, Studenten: maximal bis zum vollendeten 28. Lebensjahr unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung wie z.B. Studentenausweis)
Mitglied im Ruhestand (65 Jahre oder älter):
Mindestbeitrag 100,-- € pro Jahr
bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in VDI oder GAMM: 80,-- € pro Jahr
in AIAA: 75,-- € pro Jahr*
Young Professional:
In den ersten beiden Jahren nach der Ausbildung und maximal bis zum vollendeten 30. Lebensjahr.
Mindestbeitrag 99,00-- € pro Jahr
bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in VDI oder GAMM: 80,-- € pro Jahr
in AIAA: 75,-- € pro Jahr*
* Die Mitgliedsnummer der Kooperationsgesellschaften muss bei Antragstellung angegeben werden.
III. Inkrafttreten und Zahlungsarten
Die Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 01.01.2014 in Kraft. Rechnungsstellung erfolgt im ersten Quartal eines jeden Jahres. Zahlbar bis 31.03. eines jeden Jahres, sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Die Einzüge erfolgen im ersten Quartal eines jeden Jahres. Die Einzugsermächtigung wird mit Unterschrift erteilt und gilt bis auf Widerruf.