SATZUNG

der "Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt - Lilienthal-Oberth e.V." (DGLR) - Wissenschaftlich-Technische Vereinigung

Stand: 07.03.2017

Präambel

Die „Deutsche Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt Lilienthal-Oberth e.V." (DGLR) dient dem Fortschritt auf allen Gebieten der Luft- und Raumfahrt. Sie steht allen an der Luft- und Raumfahrt interessierten Jugendlichen, Frauen und Männern sowie juristischen Personen offen. Als Wissenschaftlich-Technische Vereinigung vertritt sie deren Interessen und fördert den Erfahrungsaustausch sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.

Die „Deutsche Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt Lilienthal-Oberth e.V." wahrt die Traditionen der nach 1945 wieder ins Leben gerufenen bzw. neu gegründeten Luft- und Raumfahrtgesellschaften:

  • Deutsche Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt (DGLR) e.V.,
  • Hermann-Oberth-Gesellschaft (HOG) e.V.,
  • Gesellschaft für Weltraumforschung und Raumfahrt (GWR) e.V.,
  • Fachverband „Luftfahrt" der Kammer der Technik e.V. (FL).
  • Club der Luftfahrt von Deutschland e.V. (CdL)

Ein Abriss der Geschichte dieser Gesellschaften befindet sich im Anhang. Die DGLR würdigt die weltverändernden Leistungen der beiden deutschen Pioniere der Luft- bzw. Raumfahrt, Otto Lilienthal und Hermann Oberth.

Otto Lilienthal (1848-1896) hat nach jahrelangen systematischen Beobachtungen des Vogelflugs Geräte ersonnen, konstruiert und selbst gebaut, mit denen er die Luftkräfte erforschte und wissenschaftlich belegte. Aufgrund seiner Erkenntnisse baute er manntragende Gleitflugapparate, mit denen er selbst flog. Er ist der Begründer der Flugtechnik. Seinen Apparaten gab er die Bezeichnung Flugzeug. Lilienthal vollzog den Übergang vom Fliegenwollen zum Fliegenkönnen.

Hermann Oberth (1894-1989) gilt als einer der Väter der Raumfahrt. Seine Arbeiten trugen entscheidend zur Entwicklung des Weltraumfluges bei. Insbesondere hat er die dabei auftretenden Probleme erstmalig mathematisch und auch prinzipiell untersucht und wegweisend auf Lösungsmöglichkeiten hingewiesen. Er konzipierte vorausschauend die Erforschung und Nutzung des Weltraumes.

§ 1 Name und Sitz der Gesellschaft

Der eingetragene Verein führt den Namen „Deutsche Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt - Lilienthal-Oberth e.V. (DGLR), im Folgenden „Gesellschaft" genannt. Als Untertitel wird die Bezeichnung „Wissenschaftlich-Technische Vereinigung" hinzugefügt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bonn. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und Aufgaben der Gesellschaft

1. Entsprechend ihres Zwecks, dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt auf allen Gebieten der Luft- und Raumfahrt zu dienen, stellt sich die Gesellschaft insbesondere folgende Aufgaben:
1.1 Entwicklung von Perspektiven für die Luft- und Raumfahrt.
1.2 Förderung wissenschaftlicher, technischer und technologischer Aufgabenstellungen und Arbeiten in den Luft- und Raumfahrtdisziplinen.
1.3 Förderung der Ausbildung des fachlichen Nachwuchses.
1.4 Unterrichtung der Öffentlichkeit über die technische, wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung der Luft- und Raumfahrt.

2. Der Verwirklichung dieser Ziele und Aufgabenstellungen dienen:

  • der Deutsche Luft- und Raumfahrt-Kongress sowie andere Tagungen, Symposien und Vorträge. Mitwirkung an internationalen Veranstaltungen der Luft- und Raumfahrt.
  • Herausgabe von wissenschaftlich-technischen Veröffentlichungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Zusammenarbeit mit - und Vertretung in - nationalen und internationalen Organisationen und Vereinigungen gleicher oder ähnlicher ZielsetzungPflege guter Beziehungen zu den parlamentarischen und staatlichen Einrichtungen des Bundes, der Länder und zu anderen interessierten Institutionen
  • Erarbeitung von Stellungnahmen und Vorschlägen zu Programmen und Vorhaben der Luft- und Raumfahrt
  • Zusammenarbeit mit artverwandten Instituten/Organisationen von Wissenschaft und Industrie
  • Anerkennung besonderer Leistungen im Rahmen öffentlicher Ehrungen
  • Bildung von Fachbereichen und Fachausschüssen sowie Kommissionen zur Behandlung aktueller und perspektivischer Entwicklungsrichtungen der Luft- und Raumfahrt
  • Beteiligung an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des wissenschaftlichen und technischen Nachwuchses
  • praktische Betätigung auf ausgewählten Teilgebieten der Luft- und Raumfahrt
  • Pflege persönlicher Kontakte zwischen den Fachleuten einschlägiger und verwandter Disziplinen
  • Bildung und Unterstützung von Bezirksgruppen der Gesellschaft
  • Erforschung und Dokumentation der Geschichte der Luft- und Raumfahrt sowie Bewahrung des Gedenkens an verdiente Pioniere der Luft- und Raumfahrt insbesondere Otto Lilienthal und Hermann Oberth

§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". Die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2. Die Mittel der Gesellschaft werden nur für den Gesellschaftszweck verwendet.

3. Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitglieder der Gesellschaft

Die Gesellschaft umfasst:

1. Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder können alle natürlichen Personen werden, die Interesse für den Zweck und die Aufgaben der Gesellschaft bekunden.

2. In Ausbildung befindliche Mitglieder
Alle interessierten Auszubildenden können bis zur Vollendung ihres 28. Lebensjahres als in der Ausbildung befindliche Mitglieder aufgenommen werden.

3. Korporative Mitglieder
Korporative Mitglieder können juristische Personen oder Personenvereinigungen (Firmen, Institute, Gesellschaften, Behörden) werden, welche die Ziele der Gesellschaft fördern wollen.

4. Assoziierte Mitglieder
Korporative Mitglieder, denen das Präsidium im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung gestattet, zu ihrem Namen den Zusatz „In der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt - Lilienthal-Oberth e.V. (DGLR)“ zu führen, sind Assoziierte Mitglieder.

5. Korrespondierende Mitglieder
Zu Korrespondierenden Mitgliedern können natürliche Personen ernannt werden, die auf dem Gebiet der Luft- und Raumfahrt anerkannt sind.

6. Ehrenmitglieder
Zu Ehrenmitgliedern können Persönlichkeiten ernannt werden, die sich um die Luft- und Raumfahrt oder um die Gesellschaft bzw. deren Vorgängergesellschaften hervorragende Verdienste erworben haben.

7. Young Professional
Mitglieder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres für 24 Monate

8. Mitglieder im Ruhestand
Ordentliche Mitglieder die das 65. Lebensjahr vollendet haben

§ 5 Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft gemäß § 4, Punkte l und 2, ist schriftlich beim Präsidium der Gesellschaft zu beantragen. Dieses entscheidet über die Aufnahme. Der Name eines jeden neuen Mitgliedes wird in den „Mitteilungen" der Gesellschaft bekannt gegeben.

2. Die Mitgliedschaft von Korporativen und Assoziierten Mitgliedern (§ 4, Punkte 3 und 4) vereinbart das Präsidium aufgrund eines schriftlichen Antrags. Die Mitgliedschaft wird in den „Mitteilungen" bekannt gegeben. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Datum der Aufnahme. Die Dauer der Mitgliedschaft in den in der Präambel aufgelisteten Gesellschaften vor deren Vereinigung zur „DGLR Lilienthal-Oberth e.V.“ wird anerkannt und angerechnet.

3. Die Ernennung von Korrespondierenden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern gemäß § 4, Punkte 5 und 6, erfolgt durch das Präsidium nach Zustimmung des Senats, der mit dreiviertel Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließt.

4. Die Mitgliedschaft erlischt:

  • Bei natürlichen Mitgliedern durch deren Tod, bei Korporativen und Assoziierten Mitgliedern durch deren Auflösung.
  • Durch Austritt, der schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende zu erklären ist.
  • Durch Streichung aus der Mitgliederliste, wenn ein Mitglied trotz zweimaliger Mahnung seiner Beitragspflicht für mehr als zwei Jahre nicht nachgekommen ist. Diese Streichung wird vom Präsidium beschlossen und ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.
  • Durch Ausschluss, wenn ein Mitglied dem Ansehen der Gesellschaft erheblich geschadet hat. Der Ausschluss wird vom Präsidium beschlossen und ist begründet dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Gegen den Beschluss kann binnen vier Wochen schriftlich Einspruch erhoben werden. Über den Einspruch entscheidet der Senat; seine Entscheidung ist endgültig. Macht das Mitglied von dem Einspruchsrecht keinen Gebrauch oder versäumt es die Einspruchsfrist, so unterwirft es sich damit dem Ausschließungsbeschluss mit der Folge, dass die Mitgliedschaft als beendet gilt.

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Alle Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen und Leistungen der Gesellschaft zu nutzen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, an der Verwirklichung der satzungsgemäßen Ziele der Gesellschaft mitzuwirken.

2. Alle persönlichen Mitglieder (§4, Ziff. 1, 2, 5, 6) haben einfaches, gleiches, aktives und passives Wahl- und Stimmrecht. Korporative und Assoziierte Mitglieder (§4, Ziff. 3 und 4)  haben nur einfaches aktives Wahl- und Stimmrecht und können dieses durch ein von ihnen benanntes persönliches Mitglied der Gesellschaft mit einer zusätzlichen Stimme als Vertreter wahrnehmen lassen.

3. Die Mitglieder zahlen einen jährlichen, durch die Mitgliederversammlung zu beschließenden Beitrag. Der Jahresbeitrag ist jeweils im ersten Quartal des laufenden Jahres fällig. In begründeten Fällen kann das Präsidium einen davon abweichenden Beitrag vereinbaren. Bei Doppelmitgliedschaften sowohl in der Gesellschaft als auch in anderen artverwandten nationalen und internationalen Organisationen kann das Präsidium eine Beitragsermäßigung vorsehen.

4. In der Ausbildung befindliche Mitglieder zahlen ein Viertel des gültigen Beitrags.

5. Korrespondierende Mitglieder und Ehrenmitglieder sind nicht beitragspflichtig.

6. Organisationen, mit denen eine Mitgliedschaft auf Gegenseitigkeit vereinbart wurde, sind nicht beitragspflichtig.

§ 7 Organe der Gesellschaft

1. Die Mitgliederversammlung.

2. Der Senat.

3. Das Präsidium.

§ 8 Die Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Entgegennahme des Geschäftsberichts und Genehmigung der Jahresabschlüsse.
  • Genehmigung des Wirtschaftsplanes für das kommende Jahr.
  • Entlastung des Präsidiums.
  • Festsetzung der jährlichen Mitgliedsbeiträge.
  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen oder Auflösung der Gesellschaft.
  • Wahl der in § 9, Ziff. 1 a) genannten Mitglieder des Senats.
  • Wahl der Kassenprüfer.
  • schriftliche Beschlussfassung mittels brieflicher Abstimmung gem. §11.

2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Hierzu wird vom Präsidium mindestens vier Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung schriftlich eingeladen.

3. Außerordentliche Mitgliederversammlungen beruft das Präsidium mindestens drei Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung schriftlich ein, wenn es

  • die Geschäftslage erfordert,
  • der Senat es beschließt oder
  • ein Zehntel der Mitglieder diese schriftlich beim Präsidium beantragt.

4. Anträge zur Tagesordnung können von jedem Mitglied beim Präsidium gestellt werden. Es hat diese bei der Aufstellung der Tagesordnung zu berücksichtigen. Anträge, die von mindestens 60 Mitgliedern gestellt werden, müssen als gesonderte Tagesordnungspunkte aufgenommen werden.

5. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Die Ausnahmeregelungen der §§ 18 und 19 bleiben unberührt. Bei Stimmengleichheit gelten Anträge als abgelehnt.

6. Mitglieder, die nicht persönlich an der Mitgliederversammlung teilnehmen, können ihre Stimme auf ein anderes teilnehmendes Mitglied übertragen. Jedes teilnehmende Mitglied darf bis zu zwei Übertragungen annehmen.

7. Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten oder bei dessen Abwesenheit vom Vizepräsidenten oder von einem anderen Präsidiumsmitglied geleitet. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem von der Versammlung zu wählenden Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 9 Der Senat der Gesellschaft

1. Der Senat der Gesellschaft besteht aus:
1.1 30 Persönlichkeiten, die von den DGLR-Mitgliedern aus dem Kreis der Ordentlichen, der in Ausbildung befindlichen und der Korrespondierenden Mitglieder gewählt werden.
1.2 Außerdem aus bis zu acht vom Senat zugewählten Persönlichkeiten, insbesondere aus dem Kreis der Bevollmächtigten der Korporativen Mitglieder.
1.3 Bevollmächtigten der Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie, für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung, der Verteidigung und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
1.4 Vertreter Assoziierter Gesellschaften.
1.5 Ehrenmitglieder

2. Die unter 1.3., 1.4. und 1.5. genannten Senatsmitglieder sind permanente Gäste bei  den Sitzungen des Senats.

3. Die Wahl der Mitglieder des Senats gemäß 1.1. erfolgt aufgrund einer Vorschlagsliste, die vom Präsidium zusammengestellt wird. In diese müssen die Leiter der Fachbereiche, Kommissionen und Bezirksgruppen aufgenommen werden. Weitere Kandidaten müssen von mindestens vier Mitgliedern vorgeschlagen werden. Die Zahl der vorgeschlagenen Kandidaten soll mindestens 50% über der Zahl der zu wählenden Mitglieder liegen. Alle Vorgeschlagenen müssen mit der Kandidatur einverstanden sein und sich zur regelmäßigen Teilnahme an den Senatssitzungen bereit erklären.

4. Die Zuwahl der Senatsmitglieder gemäß l.2. erfolgt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Gewählt sind - bis zur Erreichung der Anzahl der gemäß § 9, Ziffer 1.2. zu wählenden Senatsmitglieder - die Kandidaten, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

5. Die Amtszeit der gewählten Senatsmitglieder beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.

6. Der Senat hat folgende Aufgaben und Befugnisse:

  • Wahl des Präsidiums der Gesellschaft (gem. der Regelung der Ziff. 7) .
  • Beratung und Beschlussfassung über die Richtlinien der Tätigkeit der DGLR, entsprechend der satzungsgemäßen Ziele und Aufgaben.
  • Beratung und Vorschläge zu Satzungsänderungen.
  • Bildung von Fachbereichen und Kommissionen sowie Ernennung deren Leiter.
  • Bildung von Bezirksgruppen und Bestätigung deren Leiter.
  • Ernennung von Korrespondierenden sowie von Ehrenmitgliedern auf Vorschlag des Präsidiums.
  • Zustimmung zu Ehrungen und Stiftungsordnungen.
  • Wahl der Vorschlagskommission.
  • Zuwahl von Senatsmitgliedern.
  • Entscheidung über Einsprüche.

7. Der Senat wählt - in der Regel- aus seinen gewählten Mitgliedern, den Präsidenten, den Vizepräsidenten und den 2. Vizepräsidenten (Schatzmeister) sowie vier weitere Präsidiumsmitglieder für eine Amtszeit von drei Jahren. Einmalige Wiederwahl in direkter Folge ist zulässig. Auf Antrag des Präsidiums mit Zustimmung des Senats ist eine zweite Wiederwahl eines Präsidiumsmitglieds möglich. Amtszeiten als Präsident und Vizepräsident der Gesellschaft werden hierbei nicht berücksichtigt. Zu den Präsidiumswahlen sind nur die gewählten Mitglieder gem. Ziffer 1.1 und 1.2 berechtigt. Diese Wahlen werden von einer aus drei bis fünf Mitgliedern bestehenden Vorschlagskommission vorbereitet, deren Mitglieder von der Präsidiumskandidatur ausgeschlossen sind.

8. Der Senat tagt jährlich mindestens einmal.

9. Zu den Senatssitzungen lädt der Präsident oder ein Vizepräsident vier Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung schriftlich ein. Persönlichkeiten, die nicht Mitglieder des Senats sind, können auf Einladung beratend an den Sitzungen teilnehmen. Zu einer Senatssitzung werden jährlich auch die Leiter der Fachbereiche und Kommissionen sowie der Bezirks- und Nachwuchsgruppen eingeladen.

10. Der Senat ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der gewählten Senatoren anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst; Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Über die Senatssitzungen ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen, das vom Präsidenten oder von ihm beauftragtem Mitglied des Präsidiums zu unterzeichnen ist.

§ 10 Das Präsidium der Gesellschaft

1. Das Präsidium der Gesellschaft besteht aus:

  • dem Präsidenten,
  • dem Vizepräsidenten,
  • dem 2. Vizepräsidenten (Schatzmeister) und
  • weiteren vier Präsidiumsmitgliedern.

Die vom Senat gewählten sieben Präsidiumsmitglieder sind berechtigt, ein zusätzliches Präsidiumsmitglied zu berufen. Dazu ist die Zustimmung von mindestens vier der gewählten Präsidiumsmitglieder erforderlich.

2. Der Vizepräsident soll in der Regel der bisherige Präsident bzw. der designierte Präsident sein.

3. Der Aufgabenbereich des 2. Vizepräsidenten (Schatzmeister) umfasst das Organisations- und Finanzwesen der Gesellschaft. Bei Beschlüssen des Präsidiums zum Haushalt und Vermögen der Gesellschaft ist seine Zustimmung erforderlich. Er ist verantwortlich für die Betreuung der DGLR-Stiftungen nach Maßgaben des Präsidiums.

4. Die Präsidiumsmitglieder teilen unter sich folgende Aufgabengebiete auf:
Fachbereiche, Bezirksgruppen, Veranstaltungen, Publikationen, Nachwuchsförderung, Öffentlichkeitsarbeit, Internationale Zusammenarbeit, Ehrungen.

5. Als Präsidium wird gemäß § 26 BGB die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch den Präsidenten und einen Vizepräsidenten oder durch die beiden Vizepräsidenten vertreten.

6. Das Präsidium ist für alle Angelegenheiten der Gesellschaft zuständig, die nicht durch diese Satzung anderen Organen der Gesellschaft übertragen sind.

7. Dem Präsidium obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Entwicklung von Konzepten und Durchführung von Maßnahmen zur Erreichung der Ziele und Aufgabenstellungen der Gesellschaft.
  • Lenkung und Kontrolle der Tätigkeit der Gesellschaft.
  • Vorbereitung von Senatssitzungen und Mitgliederversammlungen.
  • Ausführung der Beschlüsse von Mitgliederversammlung und Senat.
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Ernennung von Korrespondierenden und Ehrenmitgliedern durch den Senat.
  • Beschlussfassung über die Aufnahme und Streichung von Mitgliedern.
  • Beschlussfassung über den Ausschluss von Mitgliedern.
  • Berufung des Generalsekretärs der Gesellschaft, sowie Anstellung von Mitarbeitern der Geschäftsstelle, soweit nicht diese Aufgabe dem Generalsekretär übertragen wurde.
  • Erstellung des Wirtschaftsplanes der Gesellschaft.
  • Außendarstellung der Gesellschaft, Öffentlichkeitsarbeit und Pressemitteilung.
  • Bestimmung des Wahlleiters für die Präsidiumswahl sowie Berufung von Bevollmächtigten für definierte Aufgaben.

8. Die Präsidiumssitzungen werden vom Präsidenten, bei dessen Verhinderung vom Vizepräsidenten, mindestens drei Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Das Präsidium muss auch einberufen werden, wenn ein Drittel der Präsidiumsmitglieder dieses wünscht.

9. Das Präsidium ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Präsidiumsmitglieder anwesend ist, darunter der Präsident oder einer der Vizepräsidenten. Über die Präsidiumssitzungen sind Protokolle anzufertigen, die vom Präsidenten oder dem Sitzungsleiter zu unterzeichnen sind.

§ 11 Briefliche Abstimmung

1. Beschlussfassung
1.1.  Beschlüsse können im Rahmen ihrer Zuständigkeit vom Präsidium, Senat und den Mitgliedern auch schriftlich gefasst oder in Form von elektronischen Abstimmungsverfahren gefasst werden
1.2. Die briefliche und elektronische Abstimmung kann anordnen:

  •  für das Präsidium der Präsident oder der Vizepräsident
  •  für den Senat das Präsidium oder eine Senatssitzung
  •  für die Mitglieder das Präsidium oder die Mitgliederversammlung.

1.3. Bei einer Aufforderung zur schriftlichen Abstimmung ist eine Ausschlussfrist von mindestens vier Wochen zu setzen, wenn Satzungsverfahren betroffen sind. Soweit die Satzung bestimmte Mehrheiten vorschreibt, beziehen sich diese auf alle Angehörigen des betreffenden Organs der Gesellschaft. Ausbleiben der Antwort gilt als Stimmenthaltung.
1.4. Eine briefliche Abstimmung des Senats oder der Mitglieder, an der sich nicht wenigstens ein Fünftel der Stimmberechtigten beteiligt haben, ist ungültig.

2. Briefliche Abstimmung über die Wahl des Senats
Die Wahl der Mitglieder des Senats kann auch brieflich erfolgen. In diesem Falle gilt folgendes:
2.1. Zu Beginn des Monats April des Jahres, in dem die Wahl der Mitglieder des Senats zu erfolgen hat, werden die Mitglieder aufgefordert, Nominierungsvorschläge gemäß § 9 Ziff. 3 binnen einer Frist von zwei Monaten ab Versand an die Geschäftsstelle zu übermitteln.
2.2. Zu Beginn des Monats Juli des Jahres, in dem die Wahl der Mitglieder des Senats zu erfolgen hat, werden die Wahlunterlagen einschließlich der Vorschlagsliste gemäß § 9 allen Mitgliedern der Gesellschaft übersandt.
2.3. Die briefliche Abstimmung durch die Mitglieder hat binnen einer Frist von zwei Monaten ab Versendung der Wahlunterlagen zu erfolgen. Sie ist an den Wahlausschuss bei der Geschäftsstelle der Gesellschaft an deren Sitz in Bonn zu richten. Für die Rechtzeitigkeit des Zugangs ist das Datum des Eingangs der Stimmabgabe bei der Geschäftsstelle entscheidend.
2.4. Die Auszählung der Stimmen obliegt dem Wahlausschuss, der sich aus mindestens drei Ehrenmitgliedern, insbesondere Ehrensenatoren zusammensetzt.
2.5. Gewählt sind diejenigen Kandidaten, welche nach Stimmauszählung auf den Plätzen mit bis einschließlich der 30 meisten fristgemäß abgegebenen gültigen, auf sich vereinten Stimmen liegen.
2.6. Über das Abstimmungsergebnis ist von dem Wahlausschuss ein Protokoll anzufertigen und von dessen Mitgliedern zu unterzeichnen.
Das Abstimmungsergebnis wird den Mitgliedern der Gesellschaft im Wahljahr in der letzten Ausgabe der DGLR-Mitteilungen bekannt gemacht.

§ 12 Geschäftsführung

1. Zur Führung der laufenden Geschäfte ist vom Präsidium eine Geschäftsführung einzurichten, die unter dessen Verantwortung tätig ist.

2. Zur Leitung der Geschäftsführung stellt das Präsidium einen Generalsekretär ein. Das Präsidium kann auch vorübergehend ein Präsidiumsmitglied mit der Geschäftsführung beauftragen.

3. Die Aufgaben der Geschäftsführung werden vom Präsidium in einer Geschäftsordnung festgelegt. Diese bestimmt auch die Art und den Umfang der Vollmachten der Geschäftsstelle.

§ 13 Gliederung der Gesellschaft

Zur Pflege und Vertiefung der fachlichen Arbeit werden vom Präsidium der Gesellschaft Fachbereiche und Kommissionen eingesetzt, Bezirksgruppen gegründet, Nachwuchsgruppen unterstützt, Auslandsgruppen ermöglicht sowie andere Gesellschaften mit artverwandten Aufgabenstellungen assoziiert.

§ 14 Fachliche Gliederung der Gesellschaft

1. Fachbereiche und Kommissionen sind Vereinigungen von Mitgliedern der Gesellschaft, die auf einem gemeinsamen Teil- oder Querschnittsgebiet der Luft- und Raumfahrt aktiv tätig oder an ihm interessiert sind. Die Fachbereiche und Kommissionen sind Träger der wissenschaftlich-technischen Arbeit der Gesellschaft. Die Fachbereiche werden im Allgemeinen in Fachausschüsse untergliedert.

2. Die Bildung von Fachbereichen und Kommissionen wird vom Senat beschlossen.

3. Die Leiter der Fachbereiche und Kommissionen sowie deren Stellvertreter werden für jeweils drei Jahre vom Senat auf Vorschlag des Präsidiums berufen. In der Regel ist nur eine einmalige Wiederberufung in direkter Folge möglich.

4. Die Fachausschussobleute und ihre Stellvertreter werden vom Präsidium auf Vorschlag der Fachbereichsleiter für die Dauer von drei Jahren berufen. In der Regel ist nur eine einmalige Wiederberufung in direkter Folge möglich.

§ 15 Regionale Gliederung der Gesellschaft

1. Mitglieder der Gesellschaft, die in einem größeren zusammenhängenden Bereich wohnen, können sich zu einer Bezirksgruppe der Gesellschaft zusammenschließen. Die Bezirksgruppen dienen
der Förderung des Zwecks der Gesellschaft in einem regionalen Gebiet und sollen den regionalen Zusammenhalt der Mitglieder der Gesellschaft stärken.

2. Über die Bildung und den Gebietsumfang einer Bezirksgruppe entscheidet der Senat auf Vorschlag des Präsidiums. Die Bezirksgruppen haben keine rechtliche Selbständigkeit. Die Bezirksgruppen können sich eine Geschäftsordnung geben. Diese muss dem Zweck und den Aufgaben der Gesellschaft entsprechen.

3. Die Leiter der Bezirksgruppen und ihre Stellvertreter werden von den Mitgliedern der Bezirksgruppe für jeweils drei Jahre gewählt und vom Senat bestätigt.

§ 16 Nachwuchsgruppen der Gesellschaft

Zur Intensivierung der Nachwuchsausbildung an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und anderen Institutionen werden vom Präsidium im Zusammenwirken mit der Geschäftsstelle Nachwuchsgruppen gebildet und/oder gefördert.

§ 17 Auslandsgruppen

1. Im Ausland lebende Mitglieder der Gesellschaft und/oder an der Arbeit der Gesellschaft interessierte Ausländer können sich zu einer Auslandsgruppe der Gesellschaft zusammenschließen.

2. Von den Auslandsgruppen wird erwartet, dass sie sich für den Zweck und die Aufgaben der Gesellschaft einsetzen. Sie sollen insbesondere auch die Kontakte zwischen der Gesellschaft und verwandten ausländischen Einrichtungen fördern.

3. Die Auslandsgruppen bestimmen selbst ihre Leiter und deren Stellvertreter.

4. Die Leiter der Auslandsgruppen sollen dem Präsidium der Gesellschaft mindestens einmal jährlich über die Arbeit der Auslandsgruppe berichten.

§ 18 Satzungsänderungen

1. Eine Satzungsänderung kann in einer Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen werden, sofern mindestens 5% aller stimmberechtigten Mitglieder entweder persönlich anwesend oder durch Stimmübertragung vertreten sind. Die Änderungsanträge müssen mit einer Einladung zu der Versammlung allen Mitgliedern zur Kenntnis gebracht werden.

2. Das Präsidium wird ermächtigt, redaktionelle Satzungsänderungen zu beschließen, soweit diese Änderungen von den Behörden zur Anerkennung als gemeinnütziger Verein oder als Voraussetzung für die Eintragung in das Vereinsregister für erforderlich angesehen werden. Dazu gehören auch gesetzliche Änderungen von Rechtsbegriffen. In den DGLR-Mitteilungen ist hierüber zu berichten.

§ 19 Auflösung oder Änderung des Zweckes der Gesellschaft

1. Zur Auflösung der Gesellschaft, zur Änderung ihres Zweckes oder zur Änderung dieses Absatzes bedarf es eines Beschlusses, dem Dreiviertel der abstimmenden Mitglieder zustimmt. Erreicht die Teilnahme nicht fünfundzwanzig Prozent aller stimmberechtigten Mitglieder, so erfolgt eine schriftliche Beschlussfassung.

2. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Sie haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft keinen Anspruch auf das Vermögen der Gesellschaft. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die gemeinnützige Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.

3. Bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke wird das Präsidium der Mitgliederversammlung die notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Steuerbegünstigung empfehlen.

 

Anhang zur Satzung der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt - Lilienthal-Oberth e.V. (DGLR)

Zur Geschichte der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt e.V. (DGLR)

Die 1898 gegründete "Göttinger Vereinigung zur Förderung der angewandten Physik und Mathematik" beschäftigte sich bereits zu Anfang des 20. Jahrhunderts auch mit Fragen der Luftfahrt. 1911 stellte dort Prof. Schütte den Antrag, eine Sammelstelle für Luftfahrtfragen in Form eines Vereins zu schaffen. Die Gründung eines solchen Vereines, der "Wissenschaftlichen Gesellschaft für Flugtechnik" (WGF) fand am 3. April 1912 unter Vorsitz des Bruders des Kaisers, des Prinzen Heinrich, in Berlin statt. Bereits im ersten Jahr zählte die WGF 300 Mitglieder. 1914 wurde die WGF umbenannt in "Wissenschaftliche Gesellschaft für Luftfahrt" (WGL), der Name, den sie bis 1936 behielt. Zweck der WGF/WGL war von Anfang an die Zusammenführung der in Deutschland für die Luftfahrt arbeitenden Wissenschaftler, Ingenieure, Studenten sowie der allgemein an diesem Fachgebiet Interessierten. Mit der Einrichtung wissenschaftlich-technischer Ausschüsse wurde Ludwig Prandtl beauftragt, wie z.B. für Motoren, Aerodynamik, Messwesen, Aerologie, Medizin usw.

Bis 1929 stieg die Mitgliederzahl auf über 800. Auf den jährlichen Hauptversammlungen wurden von bedeutenden Wissenschaftlern und Pionieren der Luftfahrt Vorträge gehalten, so von Junkers, Oberth, Dornier, Rumpler, Focke, Kármán. Bereits 1928 hielt Prof. Lorenz Vorträge zu Themen wie "Der Raketenflug in der Stratosphäre" und "Die Ausführbarkeit der Weltraumfahrt". Die Professoren Oberth, von Kármán und Pröll beteiligten sich lebhaft an der Aussprache.

In den Jahren 1912 bis 1933 erlangte die von der WGF/WGL herausgegebene "Zeitschrift für Flugtechnik und Motorluftschifffahrt" (ZFM) große Bedeutung. Im Jahre 1935 wurde die WGL aufgelöst und ihre Mitglieder in die neugegründete "Lilienthalgesellschaft für Luftfahrtforschung" (LGL) überführt.

Nachdem 1945 bis 1952 jegliche Betätigung auf dem Luftfahrtsektor in Deutschland verboten war, erörterten Anfang der 50er Jahre Hermann Blenk und Heinrich Koppe in Braunschweig mit Gleichgesinnten die Möglichkeit eines Wiederbeginns von wissenschaftlichen Arbeiten auf dem Luftfahrtgebiet. Es wurde beschlossen, für April 1952 zu einer luftfahrt¬wissenschaftlichen Tagung nach Braunschweig einzuladen. Am 21. April 1952 kam es daraufhin zur Neugründung der "Wissenschaftlichen Gesellschaft für Luftfahrt" (WGL). Die neue Satzung besagte: "Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Luftfahrt auf allen Gebieten der Theorie und der Praxis. Die Mittel dazu sind Versammlungen, Sprechabende, Vorträge, Druckschriften, Anregungen zu Forschungsarbeiten, zu Versuchen, Unterstützung von Wettbewerben, Preisaufgaben." Als höchste Auszeichnung der Gesellschaft wurde der "Ludwig-Prandtl-Ring" seit 1957 an verdiente Wissenschaftler verliehen. Als erstem an Prof. von Kármán, des Weiteren an Wissenschaftler in Deutschland, den USA, Großbritannien, Frankreich, Italien usw.

Die WGL erlangte wieder internationale Anerkennung. Es entstand eine enge wissenschaftliche Zusammenarbeit mit den entsprechenden französischen, englischen, amerikanischen und anderen ausländischen Gesellschaften. Um auch die Probleme der aufkommenden Weltraumfahrt und -technik erfassen zu können, wurde die WGL 1962 umbenannt in "Wissenschaftliche Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt e.V." (WGLR). Dabei kam es zu einer besonders engen Zusammenarbeit mit der "Deutschen Gesellschaft für Raketentechnik und Raumfahrt e.V." (DGRR).

Die Raumfahrtbewegung in Deutschland wurde durch Hermann Oberths Veröffentlichungen, beginnend 1923, ausgelöst und führte zunächst zur Gründung des "Vereins für Raumschifffahrt e.V." in Breslau durch Johannes Winkler. Dieser errichtete 1932 in Berlin unter der Leitung von Rudolf Nebel den ersten deutschen Raketenflugplatz, wo auch die ersten praktischen Versuche unternommen wurden, die bis 1934 dauerten. Diese führten letztendlich zur Entwicklung der klassischen Großrakete (A4) in Peenemünde unter der technischen Leitung von Dr. Wernher von Braun. 1935 wurde nach Auflösung des Vereins für Raumschifffahrt (1934 aus finanziellen Gründen) eine "Gesellschaft für Weltraumforschung e.V., Berlin" gegründet, die bis an das Kriegsende das Sammelbecken der deutschen "Raumfahrt-Enthusiasten" war. H. K. Kaiser und Krafft A. Ehricke waren in dieser Phase die treibenden Kräfte. Die "GfW" wurde 1948 wiedergegründet, zunächst als Regionalgesellschaft, aber bald vereinigt mit einer Geschäftsstelle in Stuttgart (H.H. Koelle, Heinz Cartmann, D.E. Koelle). Diese Gesellschaft begründete die Zeitschrift "Weltraumfahrt" beim Umschau Verlag, Frankfurt und ab 1957 in eigener Regie die Fachzeitschrift "Raketentechnik und Raumfahrtforschung". Im Jahr 1967 wurde die Mitgliederzahl 2.000 erreicht.

Prof. Oberth war seit 1948 Ehrenpräsident der "GfW", die 1956 in "Deutsche Gesellschaft für Raketentechnik und Raumfahrt e.V." umbenannt wurde. Zu den Vorsitzenden gehörten die Professoren W. Schaub, K. Schütte, O. Petzel, E. Sänger, A. Ehmert und H.H. Koelle. Diese Gesellschaft gab Zeitschriften, Fachbücher und Forschungsberichte heraus und leitete 1949 mit einer entsprechenden Resolution die Gründung der "Internationalen Astronautischen Föderation (IAF)" ein, sowie die Einrichtung des "International Astronautical Congresses", der 1950 das erste Mal in Paris stattfand und seit diesem Jahr regelmäßig jährlich, so dass im Weltraumjahr 1992 in Washington der 43. IAF Congress stattfand.

1967 war die Entwicklung der Luft- und Raumfahrt soweit gediehen, dass sich die Erkenntnis weitgehend durchsetzte, die gemeinsamen Interessen der Mitglieder der WGL und der DGRR in Zukunft in einer Gesellschaft zu vertreten. So kam es zur Vereinigung dieser beiden eingetragenen Vereine zur "Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt e.V." (DGLR) mit Sitz in Berlin und mit Prof. Lust als ihrem neuen l. Vorsitzenden.

Zur Geschichte der Hermann-Oberth-Gesellschaft e.V. (HOG)

Unter dem Leitmotiv "Die friedliche Erforschung und Erschließung des Weltraumes zu fördern" gründeten am 21. September 1952 in Bremen die elf Raketenspezialisten (in alphabetischer Reihenfolge) Czuratis, Haber, Haslop, Langkrär, Malz, Nehls, Oehler, Oelker, Poggensee, Quickert und Staats die "Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Raketentechnik (DAFRA)", die zunächst noch manche den Deutschen von den Besatzungsmächten auferlegte Beschränkung zu beachten hatte und die auch keineswegs überall mit Wohlgefallen aufgenommen wurde. Ihre Gründer waren jedoch ganz der Meinung, dass sich die von ihnen ins Leben gerufene Gesellschaft der Raketenentwicklung und deren Nutzen für ausschließlich friedliche Einsatzzwecke widmen sollte und dass sie sich demzufolge auch den noch bestehenden Schwierigkeiten stellen und diese überwinden müsse. Die Gründer waren sich schon damals darüber einig, dass die Bundesrepublik Deutschland
einen Beitrag zur Raumfahrtforschung leisten müsse. Zum Vorsitzenden wählte man Dr.-Ing. A.F. Staats.

Bereits vier Jahre nach ihrer Gründung im Jahr 1956 wurde die DAFRA neben der Societe Française Astronautiques, der polnischen Polskie Towarzystwo Astronautycze und dem Astronautischen Komitee der AdW der UdSSR auf dem 7. Kongress der Internationalen Astronautischen Föderation (IAF) in Rom als Mitglied in die IAF aufgenommen. Am Vortag der DAFRA-Tagung von 1958, am 3. September 1958, entschloss man sich, die DAFRA in die "Deutsche Raketengesellschaft" (DRG) überzuführen und die erste Deutsche Kommission für Weltraumforschung ins Leben zu rufen. Zum Präsidenten der DRG wurde der Vorsitzende der DAFRA, Dr.-Ing. A.F. Staats, gewählt, der 1960 zum Vizepräsidenten der IAF gewählt wurde.

Am 19. September 1963 wurde in Anbetracht der Verdienste, die Prof. Hermann Oberth um die Raumfahrt erworben hat und mit dessen Einverständnis beschlossen, die DRG in "Hermann-Oberth-Gesellschaft e.V." (HOG) umzubenennen. Dieser neue Titel brachte im Übrigen der Gesellschaft weltweit weitere Anerkennung ein.

Professor Dr. Hermann Oberth, geboren am 25. Juni 1894, starb am 28. Dezember 1989 in Feucht. Ein erfülltes Leben ging zu Ende. Es stand im Zeichen des Fortschritts der Raumfahrt zum Wohle und Frieden der Menschen.

Am 24. April 1990 unterzeichneten die Präsidenten der HOG, Dr.-Ing. A.F. Staats und der Gesellschaft für Weltraumforschung und Raumfahrt der DDR (GWR/DDR), Prof. Dr. rer. techn. Ralf Joachim, aus Anlass der Wiedervereinigung Deutschlands in Berlin eine Vereinbarung über eine Zusammenarbeit der beiden Raumfahrtgesellschaften.

Ein entscheidendes Ereignis für die HOG fand anlässlich der Mitgliederversammlung am 30. Juni 1990 im Rahmen des 39. HOG-Raumfahrtkongresses in Garmisch-Partenkirchen statt. Dr.-Ing. Staats legte nach fast vierzigjähriger Amtszeit sein Amt als Präsident nieder. Sein Nachfolger wurde Prof. Dr.-Ing. Hans J. Rath. Dr.-Ing. Staats wurde zum Ehrenpräsidenten ernannt und zum Vizepräsident gewählt, so dass seine reiche Erfahrung der HOG erhalten blieb.

Im Herbst 1990 trat die Hermann-Oberth-Gesellschaft in Verhandlungen ein, mit dem Ziel, die HOG mit der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt (DGLR), der Gesellschaft für Weltraumforschung und Raumfahrt (GWR) und des Fachverbandes "Luftfahrt" zu einer Gesellschaft zusammenzuschließen.

Zur Geschichte der Gesellschaft für Weltraumforschung und Raumfahrt e.V. (GWR)

Das Internationale Geophysikalische Jahr und der Start des ersten künstlichen Erdsatelliten im Oktober 1957 ließen bei den an der Weltraumforschung und Raumfahrt interessierten Wissenschaftlern, Technikern und Publizisten den Wunsch und das Projekt reifen, auch auf dem Gebiet der damaligen DDR eine fachspezifische Vereinigung zu gründen. Es war deren erklärtes Ziel, die Erforschung und Nutzung des Weltraumes zu fördern, Kenntnisse darüber allen interessierten Kreisen zu vermitteln und die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu unterstützen.

Am 22. Juni 1960 wurde in Berlin die "Deutsche Astronautische Gesellschaft" (DAG) gegründet. Die Gründungsmitglieder wählten den Experten für Raketensteuerung, Dr. Ferdinand Ruhle, zum ersten Präsidenten der Gesellschaft.

Auf dem XI. Kongress der Internationalen Astronautischen Föderation 1960 in Stockholm erfolgte die Aufnahme der DAG als stimmberechtigtes Mitglied der IAF.

Zu den wichtigsten Aktivitäten der Gesellschaft in den Anfangsjahren gehörten die Errichtung und der Betrieb einer eigenen Satelliten-Beobachtungsstation in Berlin sowie die gemeinsam mit dem Zentralen Fachausschuss Astronomie des Deutschen Kulturbundes erfolgte Herausgabe der Zeitschrift "Astronomie und Raumfahrt".

Das verstärkte Engagement der ehemaligen DDR im Programm Interkosmos sowie der Weltraumflug von Dr. Sigmund Jähn erforderten ebenfalls eine zunehmende Berücksichtigung in der Tätigkeit und im Profil der Gesellschaft. Am 24. Februar 1979 wurde auf der Jahreshauptversammlung in Berlin der neue Name "Gesellschaft für Weltraumforschung und Raumfahrt" begründet und angenommen.

Die GWR, die ihre Pflichten in der IAF stets zuverlässig wahrgenommen hatte, wurde auch ihrer Verantwortung als Host Society für den 41. Kongress der Internationalen Astronautischen Föderation im Oktober 1990 in Dresden vollauf gerecht.

Im entscheidenden Jahr 1990 der staatlichen Vereinigung hat die GWR zielstrebig die Möglichkeiten einer engeren Kooperation mit den bestehenden deutschen Luft- und Raumfahrtgesellschaften genutzt und von Beginn an konsequent deren Vereinigung gefördert.

Zur Geschichte des Fachverbandes Luftfahrt (FL)

Gegründet im Jahr 1964 als Mitglied des "Ingenieur-technischen Verbandes KDT e.V."
Vorsitzende:   1964 -1966: Dipl.-Ing. Ernst Haas
1966 -1992: Dr. rer. oec., Ing. Joachim Grenzdörfer

Die 350 Mitglieder des "Fachverbandes Luftfahrt" kamen zum überwiegenden Teil aus Betrieben und Einrichtungen der zivilen Luftfahrt der ehemaligen DDR, z.B. der INTERFLUG GmbH, den Verkehrsflughäfen Berlin-Schönefeld, Leipzig-Schkeuditz, Dresden-Klotzsche und Erfurt-Bindersleben, der Flugzeugwerft Dresden und den Flugsicherungsdienststellen. Weiterhin gehörten Mitarbeiter der Prüfstelle für Luftfahrtgerät (später Staatliche Luftfahrtinspektion), der Hauptverwaltung der Zivilen Luftfahrt, interessierte Wissenschaftler von Hoch- und Fachschulen sowie aus Instituten zu den Mitgliedern. Die Arbeit des Fachverbandes erfolgte in 13 spezifischen Fach- und Arbeitsausschüssen.

Schwerpunkte des ingenieurtechnischen und wissenschaftlichen Wirkens der Fach- und Arbeitsausschüsse:

  • Konsultationen zur Entwicklung des internationalen Luftverkehrs
  • Forschungsförderung
  • Technologietransfer
  • Umweltschutz
  • Traditionspflege
  • Nachwuchsforderung
  • Weiterbildung und Seminare
  • Fachtagungen

Die Fachtagungen Luftverkehr fanden als Höhepunkte der Tätigkeit des Verbandes alle zwei Jahre unter Teilnahme internationaler Experten zu ausgewählten aktuellen Themen statt.

Auf internationaler Ebene kooperierte der Fachverband mit Luftfahrt-Sektionen wissenschaftlich-technischer Gesellschaften aus Ungarn, Bulgarien, Polen und der damaligen CSSR.

Die Würdigung erfolgreicher ehrenamtlicher Tätigkeit von Mitgliedern des "Fachverbandes Luftfahrt" erfolgte mit der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft, des Titels "Oberingenieur" oder von Ehrennadeln in Bronze, Silber und Gold durch die Kammer der Technik.

Zu Ehrenmitgliedern wurden Dipl.-Ing. Erwin Freyer (verst.), Dipl.-Ing. Hans Sadowski (verst.) und Dr. Joachim Grenzdörfer ernannt. Dr. Grenzdörfer erhielt außerdem die höchste Auszeichnung der Kammer der Technik (KDT), die "Ernst-Abbe-Medaille".

Der Fachverband erhielt 1974 die Ehrenplakette der KDT in Gold.

Die Delegierten des "Fachverbandes Luftfahrt" erklärten im März 1991 den Beitritt zu der zu diesem Zeitpunkt in Vorbereitung befindlichen "Lilienthal-Oberth-Gesellschaft" mit Wirkung vom 1. Januar 1992. Da zwischen den beteiligten Gesellschaften noch interner Abstimmungsbedarf bestand, verzögerte sich die offizielle Gründung des gemeinsamen Verbandes. Als Ergebnis der Diskussion vereinigen sich nun die "Deutsche Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt e.V." (DGLR), die "Hermann-Oberth-Gesellschaft e.V." (HOG), die "Gesellschaft für Weltraumforschung und Raumfahrt" (GWR) und der "Fachverband Luftfahrt der KDT" (FVLF) zum l. Januar 1993 zur "Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt - Lilienthal-Oberth e.V.".

Zur Geschichte des Club der Luftfahrt von Deutschland e.V. (CdL)

Ein Blick im Jahre 2008 mehr als 50 Jahre zurück hilft zu verstehen, warum die Gründung des Clubs der Luftfahrt e.V. (CdL) ein Gebot der Stunde war. Im Jahre 1955 erhielt die Bundesrepublik die Lufthoheit, eine nationale Luftfahrtindustrie gab es kaum, die Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland in die NATO war entschieden. Vor allem für viele Fachleute war der Aufbau der Bundeswehr ohne die Entwicklung einer nationalen Wehrtechnik und Verteidigungswirtschaft nicht vorstellbar. Eine Schlüsselstellung kam in diesem Zusammenhang vor allem der Luftfahrt zu. Demgegenüber standen teilweise erhebliche Vorbehalte in Gesellschaft, Politik und auch Wissenschaft. Ein unmittelbarer, konstruktiver, von Vertrauen getragener und ständiger Dialog zwischen den beteiligten Organisationen, der Politik, der Wirtschaft und den Verbänden schien eine Möglichkeit zum Konsens zu bieten. Namhafte, weit vorausschauende Persönlichkeiten der Zivil- und Militärluftfahrt haben nach vielfältigen Überlegungen und Erörterungen im Jahr 1958 angeregt, sowohl die Vertretung als auch die Abstimmung von Aufgaben einer auf die Zukunft ausgerichteten Luftfahrt im privaten wie auch öffentlichen Bereich zu bündeln. In diese Diskussionen brachten unter vielen anderen Ministerialdirigent a.D. Dr. Adolf Baeumker, Senator e.h. Rudorf,  Claude Dornier, Dipl-Ing. Dr. Ing. E.h. mult. Ludwig Bölkow, Dr. Theodor Bennecke, Ministerialrat a.D. Max Mayer, Günther Graf von Hardenberg, Flugkapitän Hanna Reitsch, Karl-Ferdinand Reuss, Generalleutnant a.D. und General der Jagdflieger Adolf Galland und Generalleutnant a.D. und Inspekteur der Luftwaffe Josef Kammhuber ihre Erfahrungen ein. Als beste Lösung wurde die Gründung eines „Luftfahrt-Clubs“ angesehen. Weitere Gespräche mit Politik, Industrie, Luftfahrtunternehmen, der noch jungen Deutschen Luftwaffe und Repräsentanten der Allgemeinen Luftfahrt zeigten ein großes Interesse an diesem Vorhaben. Eine Vielzahl von Aktivitäten im Jahr 1958, die Mano Ziegler (Vereinigte Motor-Verlage GmbH) kraftvoll und ideenreich vorangetrieben hat, führten zur Festlegung konkreter Clubziele und dem Entwurf einer Satzung als Grundlage für die offizielle Eintragung in das Vereinsregister. Eine mit großem Engagement geführte Diskussion galt der Namensgebung bis schließlich der mehrheitlich gestützte Vorschlag „Club der Luftfahrt von Deutschland“ sich durchsetzen konnte.

An der konstituierenden Mitgliederversammlung im Rheinhotel Dreesen am Freitag, 16. November 1958, nahmen 40 herausragende Persönlichkeiten teil. In dieser Gründungsversammlung wurde die Satzung des „Clubs der Luftfahrt von Deutschland e.V.“ (CdL) mit Sitz in der damaligen Bundeshauptstadt Bonn beschlossen. Als satzungsgemäßer Zweck des Vereins wurde die Förderung der Luft- und Raumfahrt sowie des Flugsports festgelegt. Der Verein sollte selbstlos tätig sein sowie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele verfolgen. In der Folge wählte die erste ordentliche Mitgliederversammlung Herrn Adolf Krogmann, zuvor Präsident des Aeroclubs von Deutschland, zum Präsidenten. Bei der Deutschen Luftfahrtschau in Hannover am 21. Mai 1959 trat der CdL mit einem Empfang erstmals an die Öffentlichkeit.

Die feste Überzeugung, dass die deutsche Volkswirtschaft und der Wirtschaftsstandort Deutschland auch durch Spitzenleistungen der deutschen Luft-und Raumfahrtindustrie geprägt sind, hat die Aktivitäten des Clubs in den vergangenen fünfzig Jahren bestimmt. Es galt daher, den erheblichen Anteil der Luft-und Raumfahrt bei der Gestaltung unserer Zukunft überall bewusst zu machen und die Chancen einer modernen Luft-und Raumfahrt auch künftig zu sichern.

Für sein hohes Engagement hatte sich der Club der Luftfahrt von Deutschland e.V. die drei Schwerpunkte gesetzt, nämlich

  • das allgemeine Vertrauen in die mit hoher Qualität verbundenen Güter und Leistungen der Luft-und Raumfahrt zu stärken, das Wissen hierüber einer breiteren Öffentlichkeit zu vermitteln und das Verständnis für die notwendige weitere Entwicklung intensiv zu fördern,
  • den Nachwuchs über die nationalen Grenzen hinweg für die Luft-und Raumfahrt zu begeistern und die Jugend an die Fliegerei heranzuführen,
  • das gegenseitige Verständnis und die Kameradschaft der Freunde der Luft-und Raumfahrt untereinander zu stärken und dabei neue Freunde zu gewinnen.

In diesem "Club" haben bis in die Gegenwart hervorragende Repräsentanten aus Politik, Wissenschaft, Industrie und Bundeswehr an vielfältigen Aufgaben mitgearbeitet. Die Liste der Ehrenmitglieder beinhaltet Namen wie Dipl-Ing. Dr. Ing. E.h. mult. Ludwig Bölkow, Professor Dr. Ing. E.H. Willy Messerschmitt, Senator E.h. Wilhelm Röder, Flugkapitän Hanna Reitsch, Professor Dr. Walter Kröll, Ministerialdirektor a.D. Max Mayer, Dipl-Ing. Hans-Peter Reerink, Professor Dipl-Ing. Martin Franke, Frau Marlies Mönch, Dr. Hartmut Mehdorn, General a.D. und Inspekteur der Deutschen Luftwaffe Eberhard Eimler und Generalleutnant a.D. und Inspekteur der Deutschen Luftwaffe Günther Rall.

In den Jahren bis zum Umzug der Bundesregierung und des Parlaments in die Bundeshauptstadt Berlin hat der Club engen Kontakt zum Bundestag, zu den Bonner Ministerien, zur Bundeswehr und insbesondere der Deutschen Luftwaffe, zu den Industrierepräsentanzen und zu den ausländischen Botschaften gehalten. Damit konnte ein wichtiges Ziel der Clubarbeit, ein Forum der Begegnung und der Diskussion zwischen Luft-und Raumfahrtindustrie, Politik und Wirtschaft zu bieten, bestens erreicht werden.

Mit regelmäßigen, monatlichen Vorträgen im "Haus der Luft- und Raumfahrt" und mit den monatlichen "Fliegertreffs" war ein sachkundiger und breit angenommener  Beitrag möglich, Wissen und Verständnis für die Luft- und Raumfahrt zu fördern. Die „Theorie“ wurde durch zahlreiche Besuche der Luft- und Raumfahrtindustrie, von Organisationen wie beispielsweise des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt DLR und von Einrichtungen der Deutschen Luftwaffe ergänzt. Vertrauensvolle Verbindungen zu anderen Luftfahrtclubs und Gesellschaften (AOPA, DAeC, DGLR) wurden gepflegt und Fragen der Luft-und Raumfahrt erörtert. Das zunehmende Interesse der Medien an Veranstaltungen des Clubs (Vorträge, Ball) hat sich erkennbar positiv auf die Vertretung von Anliegen der Luft- und Raumfahrt ausgewirkt.

Von herausragender Bedeutung für die Entwicklung des Clublebens und der Clubarbeit war die Einrichtung des „Hauses der Luft- Und Raumfahrt“ in der Godesberger Allee im Jahre 1984. Dieses mehr als 100 Jahre alte, ehrwürdige Gebäude diente bis 1981 dem „Institut für Flugmedizin“ des DLR als Bleibe. Es wurde in den Jahren 1982/83 umgestaltet mit dem Ziel, in der Region eine Begegnungsstätte für die Luft- und Raumfahrt zu schaffen. Das Haus wurde auch zur Heimat des CdL, der dort sein ständiges Sekretariat unterhielt.

Die Jugendarbeit war ebenfalls ein zentrales Anliegen des CdL. Mitte der siebziger Jahre wurde innerhalb des Clubs eine eigenständige Jugendgruppe geschaffen, die sich gezielt den Fragen wie Ausbildung (Pilot, Ingenieur), berufliche Werdegänge und Information über berufliche Möglichkeiten in der Luft- und Raumfahrtbranche widmete. Darüber hinaus wurde mit dem Beitritt zur „International Air Cadet Exchange Association“ im Jahr 1968 die Grundlage für die deutsche Beteiligung "International Air Cadet Exchange"-Programm“ ( IACE ) geschaffen. Über 500 Teilnehmer aus 19 Nationen nehmen weltweit an diesem IACE teil, der bisher einmal jährlich mit Jugendlichen im Alter von 18 bis 20 Jahren durchgeführt wird und der in den beteiligten Ländern hohes Ansehen und Anerkennung gewonnen hat. So durften sich beispielsweise die ausländischen Air Cadets innerhalb des Deutschlandprogramms über Besuche beim Bundespräsidenten, beim Bundeskanzler oder beim Verteidigungsminister freuen. Und unsere deutschen IACE-Teilnehmer waren unter anderem Gäste im Buckingham Palace in London oder im White House in Washington D.C.. Die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie, die Deutsche Luftwaffe und andere Organisationen haben dieses Vorhaben in der Vergangenheit tatkräftig unterstützt.
Die Zusammengehörigkeit und das Clubleben wurden u.a. durch das jährliche "Fliegerwochenende", bei dem sich an unterschiedlichen Orten in Deutschland die "Flieger" und Freunde der Luft-und Raumfahrt treffen, gefördert. Für diese Treffen wurden Regionen ausgewählt, in denen die deutsch Luft- und Raumfahrt präsent ist.

Die Bedeutung eines aktiven und stilvollen Clublebens wurde auch durch den jährlichen "Luftfahrtball", der seit 1958 zusammen mit anderen Organisationen der Luft- und Raumfahrt sowie mit dem "Freundeskreis der Luftwaffe e.V." veranstaltet wird, zum Ausdruck gebracht. Dieser Ball hat nicht nur mit der zunehmenden Bedeutung der Stadt Bonn in den Jahren bis zur „Wende“ Schritt gehalten, sondern hat sich auch zu einem gesellschaftlichen Ereignis in Bonn entwickelt.

Ein Einschnitt für die Aktivitäten des Clubs und für das Clubleben bedeutete die Verlegung des Regierungs- und Parlamentssitzes von Bonn nach Berlin Ende des vorigen Jahrtausends. Das mit der Gründung des Clubs verfolgte Ziel, einen unmittelbaren, konstruktiven, von Vertrauen getragenen und ständigen Dialog zwischen der Politik, der Wirtschaft und den Verbänden zu führen, wurde zunehmend schwieriger. Über den Umzug des Parlamentes hinaus bedeuteten die Verlegung nach Berlin von Ministerien wie dem Wirtschafts- oder dem Verkehrsministerium, von Industrierepräsentanzen, der Botschaften, Teilen der militärischen Führung und von Organisationen/Verbänden der Luft- und Raumfahrt eine spürbare Einschränkung des unverändert notwendigen Dialoges. Die personellen und finanziellen Kräfte des CdL reichten nicht aus, eine durchaus sinnvolle Verlegung des CdL nach Berlin zu verwirklichen. Unter Leitung des langjährigen Präsidenten (1996 – 2008), Herrn Parlamentarischer Staatsekretär a.D. Martin Grüner, wurde in Erkenntnis der für den CdL schwierigen Lage umfassend und sehr sorgfältig nach einer langfristigen Lösung für die Wahrnehmung der Aufgaben des CdL gesucht. In der Verschmelzung des Clubs mit der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt (DGLR) wurde nach eingehender Diskussion im CdL und mit der DGLR eine zukunftsgerichtete Lösung gefunden. Seit dem 1. Januar 2009 ist der Club der Luftfahrt von Deutschland e.V. mit der DGLR formal und inhaltlich verschmolzen.