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- Der Vorstand der DGLR hat zu seiner Unterstützung einen Ehrungsausschuss eingesetzt, der die Aufgabe hat, Entscheidungsvorbereitungen für alle Ehrungen der Gesellschaft zu treffen, über die in deren jeweiligen satzungsgemäßen Gremien (Vorstand, Senat) entschieden wird.
- Jedes Mitglied der DGLR ist berechtigt, Vorschläge für Ehrungen beim Ehrungsausschuss über den Generalsekretär einzureichen.
- Für alle Ehrungen der DGLR - mit Ausnahme der Ludwig-Prandtl-Gedächtnis-Vorlesung - gilt folgendes Antragsverfahren:
- Für die Antragsstellung ist zu benutzen.
- Der Antrag soll von in der Regel mindestens drei bis zu fünf Antragstellern unterstützt werden. Mindestens zwei der Antragsteller sollten Mitglied des Senats der DGLR sein.
- Der Antrag ist von den unterstützenden Persönlichkeiten zu unterzeichnen. Die Begründung ist auf dem Formular „Begründung für die Unterstützung des Ehrungsantrages“ zu erläutern.
- Die Antragsunterlagen sind für die verzugslose weitere Bearbeitung vorzulegen
- Der Ehrungsausschuß berät in seiner jährlichen Sitzung über die eingereichten Anträge und legt diese mit Empfehlungen dem Vorstand vor.
- Die Entscheidung des Vorstands wird dem Senat zur Bestätigung vorgelegt; erfolgt diese nicht, so entfällt die Ehrung
- Anträge für das Folgejahr sollten jeweils bis zum 15. November
- Das Ergebnis wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.
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